Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Pressemitteilung

Bier- und Eiskeller in Heidingsfeld wurde unter Denkmalschutz gestellt!

Die Anfrage der ödp/WL-Stadtratsfraktion vom 02.07.2020, die auf Anregung des ödp-Mitgliedes Heinz Braun basierte, war nun von Erfolg gekrönt!

Fotos: Heinz Braun

Anfrage und Auskunft der Stadt bzgl. des Bier- und Eiskellers in Heidingsfeld:                 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Schuchardt,                                                          

unter dem Gebäude und Grundstück „An der Jahnhöhe 2a“ befindet sich noch ein ehemaliger Bier- und Eiskeller. Er gehörte zur Gastwirtschaft „Zum Schwan“ am Heidingsfelder Rathausplatz, die um das Jahr 1750 als eine der ersten Gastwirtschaften in Heidingsfeld das Braurecht erhielt.
Der Keller wurde etwa um 1840 errichtet. Das Bauwerk von mehreren hundert Quadratmetern umfasst mehrere Räume mit separatem Eiskeller, gemauerten Fasslager, sowie diverse Belüftungsschächte.
Es ist der letzte noch erhaltene Bier-Eiskeller der Alt-Heidingsfelder Brauereien. Vor kurzem wurden auf der Fläche darüber Vermessungsstickel eingebracht.

 

Frage:Ist der Stadt bekannt, dass an dieser Stelle ein Gewölbekeller existiert?

 

Antwort: Im Zuge einer weiteren, kürzlich erfolgten Anfrage wurde die Fachabteilung Bauaufsicht auf die Existenz einer Kelleranlage aufmerksam gemacht. Im Folgenden wurden sodann die einschlägigen Akten aus dem Stadtarchiv angefordert. Der Sachverhalt befindet sich in Überprüfung. Ein Eintrag in die Denkmalschutzliste liegt bislang nicht vor.

 

Frage:Wenn ja, wurde das Objekt bereits vermessen und dokumentiert?

 

Antwort: ...Etwaige Vermessungen und Dokumentationen sind der Fachabteilung Bauaufsicht unbekannt. Der Sachverhalt wird unter Beiziehung des Aktenbestandes ermittelt.

 

Frage:Falls der Keller nicht dokumentiert ist, wer ist dafür zuständig?

 

Antwort: Zunächst ist beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege eine Prüfung anzuregen, inwieweit die betreffenden Anlagen in die Denkmalschutzliste eingetragen werden können. Soweit ein Eintrag erfolgt, ist sodann bei einer Baumaßnahme, die sich auf den Bier- und Eiskeller auswirkt, eine Dokumentation durch den Veranlasser der Maßnahme durchzuführen und dies auf dessen Kosten.

 

Frage:Liegt der Verwaltung eine Bauanfrage für das Areal vor oder wurden Vorgespräche geführt?

 

Antwort: Nein, der Fachabteilung Bauaufsicht liegt momentan keine Bauanfrage für das Areal vor. Vorgespräche wurden derzeit nicht geführt.

Zum Schreiben des Landesamtes für Denkmalpflege

Die Main-Post berichtete in Ihrer Ausgabe vom 25.09.2021 über das neue Denkmal in Heidingsfeld. Dieser Artikel bedarf aus Sicht der ödp einigen ergänzenden Hinweisen.

 

 

 

Zurück