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Antrag / Anfrage / Rede

Antrag zur Verkehrssituation in Oberdürrbach

Unübersichtliche Geschwindigkeits- und Vorfahrtsregelungen erschweren die Ortsdurchfahrt

Foto: Thomas Lang

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

hiermit beantrage ich:

1. Die Geschwindigkeit in Oberdürrbach, Gadheimer Straße, durchgehend von Ortseingang bis Ortsausgang in beiden Richtungen auf 30 km/h (VZ 274) festzulegen.

2. Die Vorfahrtsregelung in Oberdürrbach, Einmündung St.-Josef-Str./Krautäckerstraße/Gadheimer Straße wird geprüft, ggf. angepasst

Begründung:

Zu 1: Die Geschwindigkeitsregelung in der Gadheimer Straße in Oberdürrbach stellt sich in Fahrtrichtung Norden wie folgt dar:

Ab Ortseingang, vom Hirschlein kommend: VZ 310-50 km/h,

nach ca. 70 m, Höhe Kirche/KiTa: VZ 274-30 km/h,

nach ca. 150 m, Höhe Einmündung St.-Josef-Straße VZ 274-50 km/h,

nach ca. 170 m, Höhe Tegut VZ 274-30 km/h,

nach ca. 230 m, Höhe Einmündung Am Sand bis Ortsausgang VZ 274-50 km/h.

Die Beschilderung in entgegengesetzter Richtung ist entsprechend. Zum einen verwirren die mehrfachen Abbrems- und Beschleunigungsaktionen die Fahrzeugführer, zum anderen werden durch die aufgezwungene unregelmäßige Fahrweise unnötig Schadstoffausstoße freigesetzt.

Zu 2:

An besagter Einmündung wird die Vorfahrt wie folgt geregelt:

Für Verkehrsteilnehmer, die von der St.-Josef-Straße in westl. Richtung bergab unterwegs sind, ist vor der Einmündung Krautäckerstraße das VZ 205/Vorfahrt gewähren, maßgebend. D.h. der aus der Krautäckerstraße kommende Verkehr (i.d.R. Radfahrer, da Einbahnstraße in nördl. Richtung –VZ 220, jedoch frei für Fahrradverkehr) genießt die Vorfahrt. Die Vorfahrt an der unmittelbar danach folgenden Einmündung St.-Josef-Straße/ Gadheimer Straße ist nicht durch ein entsprechendes Verkehrszeichen geregelt, so dass der die St.- Josef-Straße befahrende Verkehrsteilnehmer (VT) streng genommen annehmen muss, dass an dieser Stelle die Regelung „Rechts vor Links“ gilt, woraus folgen würde, dass er Vorrang von dem aus südlicher Richtung kommenden Verkehr hätte. Gleichzeitig wird von dem die Krautäckerstraße in südl. Richtung fahrenden VT an der Einmündung zur St.-Josef-Str. die Vorfahrt ebenfalls durch VZ 205/Vorfahrt gewähren, geregelt. Somit stoßen an dieser Stelle zwei Straßen aufeinander, an denen die Vorfahrt jeweils durch die gleichen VZ geregelt wird. Das könnte u.U. zu sehr erheblichen und möglicherweise auch gefährlichen Störungen im fließenden Verkehr führen.