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Pressemitteilung

Kein Boykott in einer Demokratie!

OB-Kandidatin Dagmar Dewald schließt sich Boykottaufruf gegen AfD nicht an.

Dagmar Dewald.

Dem Boykott gegen die AfD, den die SPD-Kandidatin Kerstin Westphal brieflich von Veranstaltern und Mitbewerbern für die Kommunalwahl eingefordert hat und die Grüne Jugend nun auch ausgesprochen hat, schließe ich mich nicht an.
In der politischen Auseinandersetzung bin ich es gewöhnt, mit jedem zu reden. Reden heißt nicht zustimmen, Reden kann Abgrenzung bedeuten. Ich kämpfe um die Sache und um Lösungen, ich bekämpfe keine Menschen. Und ich kämpfe mit Argumenten, nicht mit Ausgrenzung.  
Wegen des fortgesetzten und vehementen Vorstoßes von Frau Westphal, zuletzt in einem Brief an Mitbewerber und Veranstalter sowie durch das Plakat einer SPD-Wahlkampf-Veranstaltung mit dem Titel „Würzburg nazifrei“ (nach Vorbild von Antifa-Gruppierungen), halte ich eine ausführlichere Erklärung für notwendig.
Ich halte solch einen Boykott und zudem die von der SPD vorgebrachten Begründungen dafür aus grundgesetzlichen und rechtsstaatlichen Erwägungen für falsch, ja sogar für gefährlich, weil damit Menschen pauschal wegen ihrer Gruppenzugehörigkeit gebrandmarkt und ausgegrenzt werden, noch bevor deren persönliche Einstellung bekannt ist. Der Brief von Westphal enthält zur Begründung des Boykotts massivste Etikettierungen und in einer Gedankenkette werden Menschen, die für die AfD kandidieren, letztlich des Verbrechens bezichtigt (sollte der Presse der Brief nicht vorliegen, so fordern Sie ihn bitte von ihr an). Aber wie ist das vereinbar mit dem Grundsatz der Unschuldsvermutung (Art. 6,2 EMRK), dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5,1 GG) sowie dem Grundrecht, nicht wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt zu werden (Art. 3,3 GG)? Diese Grundrechte sind jedem, auch missliebigen politischen Gegnern zuzubilligen.
In unserem Land darf jeder seine Meinung frei äußern, auch wenn es andere schmerzt; Toleranz heißt, etwas zu ertragen, auch wenn man anderer Meinung ist – dem ist mit Argumenten und nicht mit Gewalt zu begegnen. Jeder kann seine Auffassungen politisch vertreten, so lange er sich damit im Rahmen der Gesetze und des Rechtsstaats bewegt. Dass jemands Auffassungen sich außerhalb dieses Rahmens bewegen, darf nicht einfach behauptet oder ohne Beleg als bewiesen hingestellt werden, sondern muss auf die einzelne Person bezogen nachgewiesen werden. Die AfD ist nicht als verfassungswidrig eingestuft und auch nicht verboten, so stellt die Mitgliedschaft keinen Straftatbestand dar und die Zugehörigkeit darf keine Diskriminierung nach sich ziehen.
Ich lehne jeden Extremismus ab und trete für das Grundgesetz und den Rechtsstaat ein. So auch hier und dies auch aus eigenem Interesse. Denn wer gewährleistet mir mein Recht, wenn Bürger dazu aufrufen, aufgrund eigenen Urteils entgegen rechtsstaatlichen Grundsätzen Menschen Grundrechte vorzuenthalten, und dies zum gesellschaftlichen Konsens würde?  
 
Dagmar Dewald, OB-Kandidatin der ÖDP Würzburg, dewald-oedp@web.de
Art. 6,2 EMRK: Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
Art. 5,1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten ... Eine Zensur findet nicht statt.
Art. 3,3 GG: Niemand darf wegen ... seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. ...