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Pressemitteilung

ÖDP fragt zu Sparkassen nach – gibt es hohe Ausschüttungsbeträge?

Rechtsgutachten soll Spielräume aufzeigen

Die ÖDP in Würzburg hat für die kommende Stadtratssitzung ein Rechtsgutachten zur Gewinnbeteiligungspraxis der Sparkasse beantragt. Folgender Antrag wurde gestellt: 

Die Stadt Würzburg gibt ein externes Rechtsgutachten in Auftrag, daß insbesondere folgende Fragen klärt:

  1. Was kann bzw. muss die Sparkasse Mainfranken mit den jährlichen Überschüssen machen?
  2. Welchen Ermessenspielraum hat hier die Sparkasse? 
  3. Wo ist dieser Ermessenspielraum begrenzt, sei es durch Gesetz, Verordnung, Rechtsprechung oder sonstiger Rechtsregelung?
  4. Trifft es zu daß evtl. Ausschüttungen „sonstige Einnahmen im Sinne von Art. 62 GO“ sind und nach der Rechtssystematik dieses Artikels eine Erhöhung von kommunalen Steuern (Grund-, Gewerbesteuer usw.) ausgeschlossen ist, bevor nicht die Ausschüttung von Rücklagen der Sparkasse geprüft wurde. 
  5. Stimmen die Daten wie sie sich aus der Anlage – Tabelle Bürgerforum Landsberg am Lech e.V. – zum 31.12.2013 ergeben, insbesondere die darin bezeichnete mögliche Ausschüttungsbetrag von 145,3 Millionen Euro?

Das Gutachten wird dem Stadtrat zur weiteren Beratung – spätestens bis 30.06.2015 – vorgelegt. 

Mit freundlichen Grüßen 

Raimund Binder